VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht behandelt alle rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Innerhalb des Verkehrsrechts ist zu unterscheiden zwischen dem Verkehrszivilrecht, dem Straßenverkehrsstrafrecht und dem Ordnungswidrigkeitrecht.

Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren.
Hierunter fallen Sachschäden wie z.B.:

•    Reparaturkosten des PKW (tatsächlich angefallene oder fiktive)
•    Kosten für einen Mietwagen
•    Nutzugsausfall
•    Sachverständigenkosten
•    Sachfolgeschäden wie z.B. Anwaltskosten aber auch Personenschäden wie:
•    Schmerzensgeld
•    Operationskosten
•    Kosten für Besuche naher Angehöriger im Krankenhaus
•    Verdienstausfall
•    Haushaltsführungskosten
•    Beerdigungskosten im Fall der Tötung eines Unfallbeteiligten.

Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, benötigen wir von Ihnen zahlreiche Informationen. Sie haben die Möglichkeit, vorab alle Informationen mit Hilfe unseres Verkehrsunfallfragebogens zusammenzustellen.

Straßenverkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitrecht

Im Straßenverkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitrecht geht es um die Ahndung von Verkehrsverstößen.

Je nach Schwere des Verstoßes erlässt die Straßenverkehrbehörde einen Verwarnungs- oder einen Bußgeldbescheid für eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Gegen beide Bescheide ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben.

Hierfür gilt eine Frist von 2 Wochen. Bevor die Straßenverkehrsbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt, wird oft zunächst ein Anhörungsbogen an den Betroffenen versandt, um somit eine drohende Verjährung zu verhindern. Wir empfehlen Ihnen, vor Abgabe einer Stellungnahme mit uns das weitere Vorgehen abzustimmen.

Möglicherweise empfiehlt es sich, von einer Stellungnahme abzusehen und den Bußgeldbescheid abzuwarten. Sollte die Behörde die Verjährungsfristen nicht einhalten, wäre der Bußgeldbescheid dann wirkungslos.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Nur so können wir rechtzeitig Rechtsmittel einlegen und verhindern, dass der Bescheid bindend wird. Gegebenenfalls ist auch die Einrede der Verjährung zu erheben.
 
Bei schwerwiegenderen Verstößen kommt auch die Verwirklichung eines Straftatbestandes in Betracht, z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr. In diesen Fällen wird ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei Verstößen im Straßenverkehr ist nicht selten die Fahrerlaubnis in Gefahr. Der Beschuldigte muss diese dann nach Ablauf einer Sperrfrist erneut erwerben. In Betracht kann ebenso die Verhängung eines Fahrverbots für eine gewisse Dauer kommen.

Die anwaltliche Tätigkeit besteht darin,  frühzeitig mit den Behörden Verhandlungen aufzunehmen, um all diese Konsequenzen/Strafen zu vermeiden oder zu vermindern.

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