AUSLÄNDERRECHT

Neben dem Strafrecht stellt das Ausländerrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Fatma Sayin in Bremen dar.

Die Tätigkeiten im Ausländerrecht erstrecken sich z.B. auf:

  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen

  • Asyl für politische Flüchtlinge

  • Einbürgerung

  • Duldung

  • Hilfe bei Ausweisungsverfügungen und Abschiebungsandrohungen

  • Familiennachzug

  • Arbeitserlaubnis

  • Hilfe bei Problemen hinsichtlich bei der Erstellung von Geburtsurkunden ausländischer Kinder

  • Heirat binationaler Partner

Mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu mir, der auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwältin in Bremen, können bei aufenthaltsrechtlichen Problemen nicht selten schwerwiegende Familiendramen verhindert werden.